Liebe Mandanten,
als Anlage erhalten Sie unsere turnusmäßigen Hinweise zum Jahresende.
Unsere heutige Übermittlung verbinden wir mit einem herzlichen Dank für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die Zusammenarbeit im Jahr 2023.
Aufgrund des Redaktionsschlusses konnten im Rahmen der Unterlage noch nicht alle Entwicklungen im Steuerrecht behandelt werden. Insbesondere bestehen noch Unklarheiten hinsichtlich der endgültigen Ausgestaltung des Wachstumschancengesetzes, welches sich derzeit im Vermittlungsausschuss befindet. Im Rahmen dieses Gesetzes ist dabei auch vorgesehen, die unklare Rechtslage im Rahmen der Grunderwerbsteuer zu beseitigen, soweit Personengesellschaften betroffen sind. Dem Vernehmen nach besteht insoweit im Vermittlungsausschuss jedoch Konsens, so dass mit hoher Wahrscheinlichkeit im Jahr 2023 kein kritischer Handlungsbedarf besteht. Wer letzte Sicherheit erhalten will, sollte ohnehin vorgesehene Übertragungen im Zusammenhang mit Personengesellschaften (beispielsweise Einbringungen von Grundstücken in diese oder Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften an Gesellschafter) noch in 2023 umsetzen. Insgesamt geht es dabei um die Verminderung von Grunderwerbsteuer auf den Teil, der dem Gesellschafter im Rahmen seiner Beteiligung wirtschaftlich zuzuordnen ist.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Übergang in das neue Jahr. Auch das Jahr 2024 wird Sie und uns angesichts zahlreicher Gesetzesänderungen (wegen fehlender Haushaltsmittel teilweise potentiell drohender Art) wohl weiterhin herausfordern.
Mit weihnachtlichen Grüßen aus Ahaus
Ihr Team der RWST Wirtschaftsberatung GmbH
Anlagen: