Liebe Mandanten,
als Anlage erhalten Sie unsere turnusmäßigen Hinweise zum Jahresende.
Aufgrund des Redaktionsschlusses konnte in der Unterlage die durch das Jahressteuergesetz 2022 erfolgte Änderung des Bewertungsgesetzes noch nicht berücksichtigt werden. Diese Änderung hat Auswirkungen insbesondere auf die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Immobilienübertragungen, weshalb ohnehin kurzfristig angedachte Schenkungen in geeigneten Fällen noch vor dem 31.12.2022 erfolgen sollten.
Für Gebäude, die im Sachwertverfahren bewertet werden (insbesondere Geschäftsgrundstücke ohne Feststellung einer ortsüblichen Miete, z. B. Verbrauchermärkte in bestimmten Regionen), ergibt sich eine latente Höherbewertung vor allem durch die Anpassung der sogenannten Wertzahl und die Einführung eines Regionalfaktors.
Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens (insbesondere bei Mietwohngrundstücken, aber regional auch bei Verbrauchermärkten etc.) resultieren Werterhöhungen insbesondere aus Nutzungsdauerverlängerungen (Mietwohnungen von 70 auf 80 Jahre), der Minderung des Liegenschaftszinssatzes sowie geringerer abzugsfähiger Bewirtschaftungskosten (dies vor allem bei Verbrauchermärkten).
Von uns vorgenommene erste Musterberechnungen haben gezeigt, dass bei Verbrauchermärkten und ähnlichen Märkten Werterhöhungen zwischen 15 % und 20 % möglich sind. Bei Mietwohnhäusern gehen wir demgegenüber von eher moderaten Steigerungen von rund 5 % aus. Da es immer auf die Umstände des Einzelfalles ankommt, sind allerdings generell gültige Aussagen leider nicht möglich. Zudem ist zu bedenken, dass zukünftig im Einklang mit der allgemeinen Zinsentwicklung auch die Liegenschaftszinssätze wahrscheinlich wieder zunehmen werden, so dass sich bei späterer Übertragung auch geringere Werte ergeben könnten. Außerdem sinkt mit dem gleichen Effekt die bewertungsrelevante Restnutzungsdauer der Immobilie. Lassen Sie sich in geeigneten Fällen bitte noch kurzfristig beraten.
Bei dieser Gelegenheit möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit im fast schon abgelaufenen Jahr 2022 bedanken. Trotz der besonderen Begleitumstände wünschen wir Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihrer Familie eine besinnliche Advents- und Weihnachtszeit.
Mit weihnachtlichen Grüßen aus Ahaus
Ihr Team der RWST Wirtschaftsberatung GmbH
Anlagen: