Rundschreiben: Steuerliche Hinweise zum Jahresende 2023

Die RWST Wirtschaftsberatung GmbH sendet ihren Mandanten zum Jahresende herzliche Dankesgrüße für das entgegengebrachte Vertrauen und die Zusammenarbeit im Jahr 2023. Als Anlage erhalten Sie unser Rundschreiben zum Jahreswechsel. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem noch unklaren Wachstumschancengesetz, das sich im Vermittlungsausschuss befindet. Obwohl es Konsens bezüglich der Grunderwerbsteuer in Personengesellschaften gibt, wird empfohlen, geplante Übertragungen noch 2023 umzusetzen. Das Team der RWST wünscht frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.