Liebe Mandanten,
zusammen mit unserem Rundschreiben “Das wichtigste zum Jahreswechsel 2024/2025”, möchten wir unseren herzlichsten Dank für das uns entgegengebrachte Vertrauen aussprechen und uns gleichzeitig für die Zusammenarbeit im Jahr 2024 bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Übergang in das Jahr 2025. Hoffentlich schaffen Sie es, in diesen national wie international unruhigen Zeiten einen kühlen Kopf zu bewahren und den zu erwartenden weiteren Steuerrechtsänderungen möglichst gelassen entgegenzusehen.
Um das Rundschreiben zu lesen, klicken Sie einfach auf die entsprechende Schaltfläche. Aufgrund des Redaktionsschlusses konnten im Rahmen der Unterlage noch nicht alle tagesaktuellen Entwicklungen im Steuerrecht behandelt werden. Wir werden hierüber – wie gewohnt -monatlich an dieser Stelle informieren. Das Jahressteuergesetz 2024 ist am 22.11.2024 vom Bundesrat verabschiedet worden und wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für die meisten Steuerpflichtigen ist insoweit von Interesse, dass Bonuszahlungen der Krankenkassen bis 150,-€ künftig steuerfrei sein werden. Außerdem wurde der Abzug von Kinderbetreuungskosten verbessert: Künftig sind 80 % (statt bisher 2/3) der Aufwendungen bis zu einer maximalen jährlichen Höhe von 4.800 € (bisher: 4.000 €) abzugsfähig.
Für Fragen zu den aktuellen Entwicklungen und selbstverständlich auch in allen anderen steuerlichen und wirtschaftlichen Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben
mit weihnachtlichen Grüßen
gez. Karl-Heinz Scherer
gez. Rainer Tieben
gez. Ludger Kleingries
gez. Bernd Albers
gez. Joachim Mönkediek
gez. Philipp Richter
Anlagen: