Liebe Mandanten,
durch diese News möchten wir Sie über den aktuellen Stand der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) informieren.
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Einführung einer obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze (Umsätze zwischen Unternehmen) ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Auch der Bundesrat hat am 23. März 2024 der entsprechenden Gesetzgebung zugestimmt, wodurch der anliegende Beitrag insbesondere für alle Unternehmer von besonderer Bedeutung sein dürfte.
Mit sommerlichen Grüßen
ihre RWST Wirtschaftsberatung aus Ahaus